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Abmahnwelle: Überprüfen Sie Ihre Webseite!

Viele Webseitenbetreiber:innen erhalten derzeit ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, welches sich auf die datenschutzwidrige Nutzung von „Google Fonts“ bezieht. Unter Androhung gerichtlicher Schritte fordert die Rechtsanwaltskanzlei zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 190,- und zur Unterlassung der Nutzung von Google Fonts auf. Zusätzlich wird mit einer Anzeige bei der Datenschutzbehörde gedroht.
Wir klären auf, was Sie machen sollten, falls Sie bereits mit einem potenziellen Rechtsstreit konfrontiert worden sind.

Was ist zu tun?

1. Überprüfen Sie, ob Google Fonts so eingestellt ist, dass Daten im Hintergrund übermittelt werden? Tipp: Stellen Sie schnellstmöglich auf eine rein lokale Version ohne Datenaustausch um, damit die Datenübermittlung unterbunden wird.

2. Lassen Sie Ihre Webseite auf rechtliche Schwachstellen überprüfen.

3. Lassen Sie Schwachstellen so schnell wie möglich beheben.

4. Holen Sie sich bei Ungewissheit juristischen Rat.

Auch wenn Sie bis dato kein Schreiben erhalten haben, sollten Sie so rasch wie möglich eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts herstellen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik stehen wir Ihnen telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
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Auf der Huben 1
6200 Jenbach

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