Wenn es trotz Sicherheitsvorkehrungen zu einem Brand kommen sollte, übernimmt im Normalfall die Haushalt- oder Gebäudeversicherung Sachschäden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten, welche durch einen Adventkranz- oder Christbaumbrand verursacht wurden.
Zu beachten ist: Die Kostenübernahme erfolgt nur bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Summe.
In der Haushaltsversicherung ist der gesamte Hausrat der angeführten Wohnung versichert. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus selbst, z. B. an der Fassade oder im Stiegenhaus.
Bei grober Fahrlässigkeit ist besondere Vorsicht geboten. Wer bei brennenden Christbaum- oder Adventskranzkerzen das Haus verlässt handelt definitiv grob fahrlässig. Die Versicherung zahlt in diesem Fall nicht oder nur, wenn Brandschäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert gelten. Lassen Sie deshalb die Kerzen, so schön sie auch sind, nie unbeaufsichtigt brennen.
Ein weiteres Problem stellt im Schadenfall eine Unterversicherung dar. Wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Inhaltswert, so leistet die Versicherung nur in diesem Verhältnis. Die Versicherungssumme sollte daher auf Basis der tatsächlichen Wohnnutzfläche der Wohnung ermittelt und bei Änderungen immer angepasst werden.
Wir beraten Sie gerne und stehen bei weiteren Fragen telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.