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Sicherheit geht vor: Umgang mit privaten Elektrogeräten am Arbeitsplatz

In vielen Unternehmen bringen private Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Radios Komfort in den Arbeitsalltag. Doch bei der Nutzung solcher Geräte gilt es, Sicherheit an erster Stelle zu setzen. Ein unachtsamer Umgang oder defekte Geräte können ernste Risiken wie Brände mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, klare Regeln für den Einsatz privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz festzulegen.

 Warum sind Sicherheitsvorkehrungen notwendig?
Elektrogeräte, die nicht regelmäßig geprüft werden, können durch Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung Schäden entwickeln. Diese Defekte bleiben oft unbemerkt, bis es zu einem gefährlichen Vorfall kommt. Besonders in Büroräumen, in denen viele elektronische Geräte gleichzeitig im Einsatz sind, steigt die Brandgefahr.

 Unsere Empfehlung:

  1. Genehmigung einholen: Vor der Nutzung eines privaten Elektrogeräts ist die Freigabe durch die Geschäftsleitung oder den Brandschutzbeauftragten erforderlich.
  2. Kennzeichnung: Freigegebene Geräte werden mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet.
  3. Regelmäßige Prüfung: freigegebene Geräte sollten regelmäßig elektronisch überprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Richtige Platzierung von Elektrogeräten

Um das Risiko von Bränden weiter zu minimieren, sollten Elektrogeräte immer:

  • auf nicht brennbaren Unterlagen stehen, z. B. auf einer Metall- oder Keramikoberfläche.
  • in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien aufgestellt werden, wie Papierstapeln, Vorhängen oder anderen potenziellen Brandlasten.

Brandschutz ist Teamsache

Ein sicherer Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Vorschriften – es ist eine gemeinsame Verantwortung. Indem Unternehmen klare Richtlinien für den Einsatz privater Elektrogeräte schaffen und Mitarbeiter sensibilisieren, können Risiken deutlich reduziert werden.

Unser Tipp:
Nutzen Sie die Gelegenheit, um auch Ihre Mitarbeiter für das Thema Brandschutz zu schulen. Kleine Maßnahmen können große Wirkung haben, wenn es um den Schutz von Personen und Eigentum geht.