Ein aktuelles OGH-Urteil zeigt: Wenn Sie Arbeiten ausführen, die über Ihre Gewerbeberechtigung hinausgehen, kann es sein, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht zahlt!
In diesem konkreten Fall hatte ein Handelsunternehmen für eine Heizungs- und Belüftungsanlage in einem Hühnerstall Planungen und Berechnungen durchgeführt, diese waren aber angeblich fehlerhaft. Der Haftpflichtversicherer lehnte eine Deckung mit der Begründung ab, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung überschritten wurden.
Unser TIPP: Lassen Sie Ihre Risiken regelmäßig prüfen! Nur eine umfassende Risikoanalyse stellt sicher, dass Sie wirklich gut abgesichert sind.
Die OGH-Entscheidung OGH 7 Ob 151/24t ist im Rechtsinformationssystem des Bundes im vollen Wortlaut abrufbar.
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