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Wenn der Versicherungsschutz endet: OGH-Urteil nach ärztlichem Behandlungsfehler

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (7Ob185/24t vom 18.12.2024) sorgt für Aufsehen: Ein Arzt verliert den Schutz seiner Berufshaftpflichtversicherung – mit dramatischen finanziellen Folgen. Der Grund? Ein bewusster Verstoß gegen geltende Vorschriften.

Der Fall: Ein ärztlicher Fehler mit tragischen Folgen
Ein Anästhesist verwendete ein angebrochenes Narkosemittel aus dem Vortag, das er über Nacht unsachgemäß zu Hause gelagert hatte. Trotz eindeutiger Vorschriften zur Entsorgung setzte er das Medikament erneut ein. Das Resultat: Drei Patientinnen erlitten eine schwere Sepsis, eine davon verstarb. Die Klinikbetreiberin forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro und eine Feststellung der Haftung für künftige Schäden.

Die Rolle der Haftpflichtversicherung
Der Arzt verfügte über eine Haftpflichtversicherung. Laut den Vertragsbedingungen sind Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, wenn sie vorsätzlich oder unter Inkaufnahme des Schadens verursacht wurden. Die Vorinstanzen – und nun auch der OGH – kamen zu dem Schluss: Der Arzt kannte die Vorschriften, wusste um die Risiken der Verkeimung und handelte trotzdem. Damit habe er den Schaden mit Wahrscheinlichkeit erwartet und in Kauf genommen – was laut Versicherungsbedingungen einem vorsätzlichen Handeln gleichkommt.

Die Entscheidung des OGH:
Versicherer ist leistungsfrei
Der OGH bekräftigte, dass der Versicherer in solchen Fällen leistungsfrei ist – auch wenn die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Vertragsgemäße Risikoausschlüsse gelten sowohl gegenüber dem Versicherungsnehmer als auch gegenüber Dritten. Die außerordentliche Revision des Klinikbetreibers wurde daher abgewiesen.

Das Urteil ist klar: Wer bewusst gegen Vorschriften handelt, verliert den Versicherungsschutz.

Was bedeutet das für Versicherte?
Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung – nicht nur für Ärzte, sondern für alle Berufsgruppen mit Haftpflichtversicherung:

  • Vorsätzliche Verstöße oder das bewusste Ignorieren von Vorschriften können den Versicherungsschutz kosten.
  • Selbst wenn kein Schaden beabsichtigt ist – das Inkaufnehmen eines Risikos genügt.
  • Im Ernstfall bleibt der Versicherungsnehmer auf immensen Kosten sitzen – mit existenzbedrohenden Konsequenzen.