Nachdem es sich dabei um enorme Forderungssummen handelt, rechnen wir damit, dass Ihre Forderungen abgewiesen werden. Ohne eine fristgerechte Anmeldung ist Ihr möglicher Anspruch aber definitiv verloren.
Es bedarf im Zusammenhang mit der Geltendmachung somit einer strukturierten Vorgehensweise und einer rechtlichen Begleitung. Die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Ansprüche ist in keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Daher haben wir gemeinsam mit der Advofin Prozessfinanzierung AG in den letzten Tagen intensiv ein risikoloses Modell zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ausgearbeitet und empfehlen wir Ihnen die Inanspruchnahme.
Das gesamte Kosten- und Finanzierungsrisiko wird von der Advofin Prozessfinanzierung AG getragen.
Als Gegenleistung erhält Advofin im Erfolgsfall eine Beteiligung am für Sie durchgesetzten Entschädigungsbetrag wie folgt: -
- 8 % des erreichten Entschädigungsbetrages, wenn die Entschädigung nach Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, gezahlt wird bzw.
- 29 % des erreichten Entschädigungsbetrages, wenn zur Durchsetzung der Ansprüche der Instanzenzug (auch außergerichtlich) bemüht werden muss.
ACHTUNG: Die Anmeldung ist nur bis 17.04.2020 möglich! Die gesamte Abwicklung übernimmt Advofin inkl. der Anmeldung gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden. Sie müssen sich einfach online registrieren über www.advofin.at => Die Anmeldung ist ab 2.4.2020 möglich!
Nachdem Sie sich mit Ihrem Unternehmen registriert haben, erhalten Sie von Advofin ein E-Mail mit den Vertragsunterlagen sowie einer Tabelle zur Bekanntgabe der Forderung.
PDFs zum Download: