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Coronavirus: Streitfall Entschädigung wegen Betriebsstillstand - risikolose Betreibung von Ansprüchen für Gastgewerbebetriebe nach dem Epidemiegesetz

Im neu beschlossenen COVID-19 Gesetz sind ursprünglich im Epidemiegesetz beschriebene Entschädigungen für Betriebsunterbrechung aufgrund behördlicher Schließung nicht mehr vorgesehen.

Für Gastbetriebe wird die Geltendmachung von Ansprüchen für Verdienstentgang somit plötzlich zu einem Streitfall mit höchst ungewissem Ausgang. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei NHP in Wien in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass aufgrund der durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde erlassenen Verordnung vom 13.3.2020 ein Anspruch gegenüber dem Bund, zumindest bis zur Aufhebung der Verordnung am 26.3.2020 bestehen dürfte.

Wir empfehlen unbedingt die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderung nach Epidemiegesetz an die Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft).

Nachdem es sich dabei um enorme Forderungssummen handelt, rechnen wir damit, dass Ihre Forderungen abgewiesen werden. Ohne eine fristgerechte Anmeldung ist Ihr möglicher Anspruch aber definitiv verloren.

Es bedarf im Zusammenhang mit der Geltendmachung somit einer strukturierten Vorgehensweise und einer rechtlichen Begleitung. Die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Ansprüche ist in keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Daher haben wir gemeinsam mit der Advofin Prozessfinanzierung AG in den letzten Tagen intensiv ein risikoloses Modell zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ausgearbeitet und empfehlen wir Ihnen die Inanspruchnahme.

Das gesamte Kosten- und Finanzierungsrisiko wird von der Advofin Prozessfinanzierung AG getragen.

Als Gegenleistung erhält Advofin im Erfolgsfall eine Beteiligung am für Sie durchgesetzten Entschädigungsbetrag wie folgt: -

  • 8 % des erreichten Entschädigungsbetrages, wenn die Entschädigung nach Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, gezahlt wird bzw.
  • 29 % des erreichten Entschädigungsbetrages, wenn zur Durchsetzung der Ansprüche der Instanzenzug (auch außergerichtlich) bemüht werden muss.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist nur bis 17.04.2020 möglich! Die gesamte Abwicklung übernimmt Advofin inkl. der Anmeldung gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden. Sie müssen sich einfach online registrieren über www.advofin.at => Die Anmeldung ist ab 2.4.2020 möglich!

Nachdem Sie sich mit Ihrem Unternehmen registriert haben, erhalten Sie von Advofin ein E-Mail mit den Vertragsunterlagen sowie einer Tabelle zur Bekanntgabe der Forderung.

PDFs zum Download:

 

 

 

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Gerlosstraße 14
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