• Startseite

Keine Privathaftpflicht Deckung für volljährigen Lehrling

Die Mitversicherung von volljährigen Kindern ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen unter folgenden Voraussetzungen vorgesehen:

  • Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein.
  • Das Kind darf über keinen eigenen Haushalt verfügen.
  • Das Kind darf über kein regelmäßiges Einkommen verfügen.

Bei einem Schiunfall verletzte die 18-jährige Tochter des Klägers eine Schifahrerin.

Die 18-Jährige, die zum Zeitpunkt des Unfalles bei ihren Eltern wohnte, eine Lehre im letzten Lehrjahr absolvierte und dafür eine Lehrlingsentschädigung in Höhe von Euro 860,- per Monat bezog, wurde in der Folge vom Sozialversicherer auf den Ersatz der Sozialversicherungsleistungen in Höhe von ca. 11.000,-- Euro geklagt.

Der Vater forderte bei seiner Privathaftpflicht Versicherung den Deckungsschutz ein, was diese jedoch mit der Begründung ablehnte, dass die Tochter über ein regelmäßiges Einkommen verfüge, womit eine der Voraussetzungen für die Mitversicherung nach Volljährigkeit nicht vorliege.

Der OGH gab der Versicherung Recht. Dem Vertrag lag eine Klausel der Allgemeinen und Ergänzenden Haftpflichtversicherungsbedingungen aus dem Jahr 1993 zu Grunde, wonach volljährige Kinder nur unter den drei eingangs erwähnten Bedingungen als mitversichert gelten. Ob es eine Untergrenze der regelmäßigen Einkünfte gibt wurde hierzu nicht entschieden, da lt. OGH Einkünfte aus einer Lehrlingsentschädigung im letzten Lehrjahr jedenfalls als eigenes regelmäßiges Einkommen anzusehen sind.

Informieren Sie sich bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob Ihre volljährigen Kinder über einen Versicherungsschutz verfügen. Gerne können Sie sich bei diesbezüglichen Fragen auch an uns wenden.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20190320_OGH0002_0070OB00039_19I0000_000

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen