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ACHTUNG: Neue gesetzliche Regelung für Verwendung von Drohnen!

Seit 31.12.2020 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was sich dadurch für Drohnenpiloten ändert, unter welche Kategorie Ihre Drohne fällt, und ob Sie diese registrieren müssen oder den Drohnenführerschein brauchen erfahren Sie hier.

ACHTUNG: Flugdrohnen sind nicht automatisch in einer Privathaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert. Für Drohnen gibt es eigene Flughaftpflicht-Versicherungen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne (unter dronespace.at)
  • "Kleiner" und "großer" Drohnenführerschein für unterschiedliche Klassen
  • Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
  • Vorschriften für Hersteller (z.B. CE-Klassifizierung)
  • Abstand zu unbeteiligten Personen je nach Kategorie klar definiert
  • Einfachere Nutzung im EU-Ausland
  • Keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
  • Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen

Online-Registrierung:

Statt der bisherigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde für jedes einzelne Fluggerät müssen sich Drohnenbetreiber nun online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Unter die Registrierungspflicht fallen:

  • Alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)
  • Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
  • Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 31,20 Euro und ist voraussichtlich für 3 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss.

Der Drohnenführerschein

Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)

Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)

Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.

Die unterschiedlichen Kategorien

Kategorie Open

Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.

Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der "Limited Open" Kategorie betrieben werden, für die andere Gewichtsgrenzen gelten.

Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne CE-Zertifizierung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.

A1 - Nah am Menschen

Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten

Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)

Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g

Anforderungen an den Piloten:

 Gebrauchsanweisung lesen

 Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)

 Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)

A2 - Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen

Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit CE-Klassifizierung

Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne CE-Klassifizierung

Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)

Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 2 kg

Anforderungen an den Piloten wie für A1

   + großer Drohnenführerschein

A3 - Weit weg von unbeteiligten Personen

Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten

Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal

Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg

Anforderungen an den Piloten wie für A1

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