Besonders zu beachten ist, dass Verletzungen von Marken-, Muster-, Patent- oder Urheberrechten (gewerblichen Schutzrechten) sowie Personen- oder Namensrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung nicht umfasst sind. Gerade im Bereich Maschinenbau, wo es ja häufig auch um Neuentwicklungen geht, ist es wichtig den Aspekt Immaterialgüterrecht nicht aus den Augen zu verlieren. Derartige Streitigkeiten haben in der Vergangenheit massiv zugenommen und dies wird sich auch künftighin nicht ändern.
Es gibt die Möglichkeiten zumindest die Rechtskosten im Zusammenhang mit derartigen Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht über die Rechtsschutz-Versicherung abzusichern.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesbezüglichen Versicherungsfragen mit Rat und Tat zur Seite.