In Polizzen wird der örtliche Geltungsbereich oft definiert mit „weltweit“, „weltweit ohne USA/Kanada/Australien“, „Europa“, aber auch „EU“ oder „EU einschließlich Schweiz, Liechtenstein und Norwegen“. Da Großbritannien nun ein Nicht-EU-Land ist, sollten vor allem Unternehmen, die in Großbritannien tätig sind oder Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien pflegen, unbedingt ihre Versicherungsverträge auf den örtlichen Geltungsbereich prüfen. Sollten Ihre Verträge den Geltungsbereich „EU“ aufweisen, muss das Risiko Großbritannien neu eingeschlossen werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.