Planer sind keine Hersteller und nehmen an der Ausführung des Werkes selbst nicht teil. Sie arbeiten daher unabhängig, neutral und vor allem treuhändisch für ihren Auftraggeber, für den sie beraten, planen, berechnen, untersuchen und überwachen.
Aufgrund der Diversität und Vielschichtigkeit der Planungsleistungen ist ein umfassender Versicherungsschutz erforderlich. Das gesteigerte Anspruchsdenken potentiell Geschädigter sowie die tendenzielle Neigung für alles und jeden Nachteil einen Schuldigen zu suchen, haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass gerade planende und beratende Berufsgruppen immer stärker in den Fokus von Anspruchserhebungen – mit teils astronomischen Forderungssummen - geraten.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse Ihren Haftpflicht und Rechtsschutz Versicherungsvertrag vor dem Hintergrund der tendenziellen Entwicklung zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.
https://www.brindlinger.at/branchen/ingenieurbueros-bzw-planende-berufe.html
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Fehler in der Ausschreibung – Forderung von Seiten Auftragnehmer vorprogrammiert:
https://bit.ly/3eZPEhn