Ab 14. September 2019 sollte die die EU-Zahlungsrichtlinie „Payment Service Directive 2“ (PSD2) gelten. Da die Umsetzung der neuen Vorgaben bei der „starken Kundenauthentifizierung“ (2-Faktor-Authentifzierung) technische Nachrüstung fordert und sich die Umsetzung speziell für Handel und Hotellerie teils schwierig gestaltet, wurde ein Aufschub der Umsetzungsfrist erreicht. Die neue Frist ist vorerst noch nicht bekannt. Nicht verschoben wurde die Öffnung von Bankkonten für Drittanbieter.