Ein Bauunternehmen verlegte in einem Haus einen Terrazzoboden. Aufgrund von nicht ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten kam es zu einem Baumangel, wobei die Auftraggeberin Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche vom Bauunternehmen geltend machen wollte. Ob ein Baumeister berechtigt ist einen Terrazzoboden herzustellen und zu verlegen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 40b48/22w.
Ein Stall ist von einem Unternehmen geplant, der Bau aber privat ausgeführt worden. Als ein Sturm das Gebäude beschädigte, stellte sich die Planung als mangelhaft heraus. Der Gebäudeversicherer kam für den Schaden auf, forderte aber vom planenden Unternehmen Regress. Inwieweit der Planer in diesem Fall haftet, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil 5Ob35/21i.