Bei Umbauten, auf Baustellen oder auch bei Reparaturen an bestehenden Objekten müssen beinahe immer sogenannte Heißarbeiten durchgeführt werden. Der überwiegende Teil von Brandschäden entsteht gerade durch unsachgemäße Vorbereitung, Durchführung oder auch durch fehlende Nachkontrollen bei Feuer- und Heißarbeiten.
Wird ein Betrieb erweitert, so ist dieser Sachverhalt dem Versicherer zu melden. Unterbleibt die Meldung und kommt es zu einem Schadensfall, der aufgrund dieser Erweiterung eingetreten ist, dann muss die Versicherung nicht zahlen. So hat der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil 7Ob180/18y vom 31.10.2018 entschieden.
Unsere Betriebsversicherungslösungen für Hotels und Fremdenbeherbergungsbetriebe bieten Ihnen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der sich Ihrem Betrieb individuell anpasst.
Der Versicherungsschutz der Sachversicherung bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, denn Hotelgebäude und Inhalt stellen einen besonderen Wert dar. Daher ist es wichtig auf einen Partner zu vertrauen, der einerseits mit den Eigenheiten der Branche vertraut ist und der Ihre Sprache spricht!