Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung auch dann ist, wenn man keine Schuld hat, zeigt der folgende Fall:
Im Posteingang eines Betriebsinhabers findet sich plötzlich ein Mail einer Anwaltskanzlei. Darin findet sich die Aufforderung zum Schadenersatz in Höhe von EUR 100.000 binnen 14 Tagen - ein Kunde wäre über eine Stufe gestürzt. Und bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird mit Klage bei Gericht gedroht.
Schmerzengeld EUR 30.000,00, Behandlungskosten EUR 20.000,00 und Verdienstentgang in Höhe von EUR 50.000,00 - so kann durchaus realistisch eine Forderung aussehen.
Corona zeigt uns, dass wir von einer funktionierenden IT abhängiger sind als je zuvor....
...und wie wichtig eine gute Cyberversicherung ist.
Im neu beschlossenen COVID-19 Gesetz sind ursprünglich im Epidemiegesetz beschriebene Entschädigungen für Betriebsunterbrechung aufgrund behördlicher Schließung nicht mehr vorgesehen.
Für Gastbetriebe wird die Geltendmachung von Ansprüchen für Verdienstentgang somit plötzlich zu einem Streitfall mit höchst ungewissem Ausgang. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei NHP in Wien in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass aufgrund der durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde erlassenen Verordnung vom 13.3.2020 ein Anspruch gegenüber dem Bund, zumindest bis zur Aufhebung der Verordnung am 26.3.2020 bestehen dürfte.
Wir empfehlen unbedingt die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderung nach Epidemiegesetz an die Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft).
Joe ist schon seit über 26 Jahren bei uns im Betrieb tätig und einer unserer längst dienenden Mitarbeiter – nach Abschluss der Handelsschule in Schwaz absolvierte er von August 1993 bis Dez. 1994 die Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Vom Lehrling zum Chef - mittlerweile ist er in der Geschäftsführung tätig und leitet das Unternehmen gemeinsam mit Josef Brindlinger. Die Brindlinger Versicherungsmakler GmbH wurde 1967 von Josef Brindlinger sen. gegründet und ist nunmehr größter Versicherungsmakler Westösterreichs mit 30 Mitarbeitern in Zell am Ziller und Jenbach.
Hermann R. leitete seit Jahren mit Erfolg die Entwicklungsabteilung in einem renommierten Unternehmen. Er arbeitete gerne, aber seit ein paar Monaten ging ihm die Arbeit nicht mehr so leicht von der Hand, er fühlte sich oft erschöpft, depressiv, müde und leer. Auch privat hatte er einige Probleme zu bewältigen; er konnte nicht mehr durchschlafen, war oft gereizt, sich zu konzentrieren viel ihm extrem schwer und immer mehr plagte ihn das Gefühl, all seinen Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Schlussendlich diagnostizierte sein Arzt ein Burnout-Syndrom. Seinen Beruf, wo hohe Stressbelastung, die Übernahme von Verantwortung, Konzentration, sowie Konfliktgespräche an der Tagesordnung stehen, kann Hermann R. nicht mehr andauernd ausüben.
Sein Verdienst war gut. Sein Lebensstandard dementsprechend hoch. Die Raten für das Eigenheim waren noch nicht zurückbezahlt; das Schulgeld für die Privatschule seines Sohnes musste weiter bezahlt werden; die Fixkosten für Strom, Handy, Versicherungen, etc. wurden weiter von seinem Konto abgebucht. Was nun?
Der Zusammenbruch des Herrenausstatter Bäumler vor Jahren veranschaulicht, dass eine D&O (Directors and Officers) Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane ein wichtiges Absicherungsinstrument darstellt. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen und Geschäftsführer bzw. Manager können persönlich – auch mit ihrem Privatvermögen – in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.
Bei Umbauten, auf Baustellen oder auch bei Reparaturen an bestehenden Objekten müssen beinahe immer sogenannte Heißarbeiten durchgeführt werden. Der überwiegende Teil von Brandschäden entsteht gerade durch unsachgemäße Vorbereitung, Durchführung oder auch durch fehlende Nachkontrollen bei Feuer- und Heißarbeiten.