Unfallort war ein Verbindungsweg zwischen zwei Geh- und Radwegen. Dieser Weg wies aufgrund starker Befahrung durch LKWs tiefe Quer- und Längsrisse sowie Schlaglöcher auf. 200 Meter vor dieser schadhaften Stelle hatte die zuständige Gemeinde in beiden Richtungen am Radweg ein Warnschild aufgestellt und auf die Beschädigungen der Fahrbahn hingewiesen. Dieses Schild wurde vom E-Biker jedoch nicht wahrgenommen, weil er entgegen der Vorschrift nicht auf dem Radweg, sondern auf der parallel laufenden normalen Fahrbahn fuhr, von welcher aus das Schild nicht gesehen werden konnte.