Ein Wohnungsbesitzer (Kläger) hatte beim Verlassen die Tür zu seiner Wohnung nur zugezogen, jedoch nicht versperrt. In der Folge kam es zu einem Einbruch und der Geschädigte wollte seinen Schaden bei der Haushaltsversicherung (Beklagte) geltend machen. Diese lehnte die Deckung jedoch ab und der OGH befand die Ablehnung für richtig.
ACHTUNG: Die Panzerknacker sind wieder unterwegs. Gerade in der Übergangszeit werden Einbrecherbanden aktiv. Es hat in den letzten Tagen wieder vermehrt Einbruch-Diebstähle gegeben.