Ein Fahrradfahrer war alkoholisiert und ohne Licht auf einer unbeleuchteten Straße unterwegs und kollidierte mit einer Mopedfahrerin. Beide Fahrer wurden bei dem Unfall verletzt. Ob in solch einem Fall eine Leistung aus der Privathaftpflichtversicherung erfolgt, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob7/22p.