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Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Haftpflicht

Donnerstag, 08 August 2019 15:51

Beim Thema Gewässerschäden ist Vorsicht geboten!

Wie sähe unsere Erde ohne Wasser aus? Vermutlich wie der Mond, wie die Sahara oder andere unwirtliche Landschaften. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und auch für den Menschen unentbehrlich. Der dauerhafte Zugang zu sauberem, trinkbarem Wasser ist ein Menschenrecht, das ist sogar international vereinbart. Und er ist eine wichtige Voraussetzung für die menschliche Gesundheit, denn zahlreiche schwere, aber vermeidbare Krankheiten werden durch verschmutztes Wasser und mangelnde Hygiene verursacht. Es handelt sich beim Thema Gewässer also um einen äußerst sensiblen Bereich. Gerade aufgrund enormer rechtlicher Vorgaben und hoher Auflagen können – ausgelöst durch Planungs- und Beratungsfehler - sehr leicht Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen.

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Der Kläger betrat barfuß im Rahmen eines Schwimmbadbesuches den dort vorhandenen Gastronomiebetrieb und trat sich dort einen Glassplitter ein. Er entfernte diesen mit einer Pinzette. Aufgrund von Schmerzen suchte er am darauffolgenden Tag einen Arzt auf. Im Laufe des Heilungsprozesses kam es zu Wundheilstörungen, wobei die Langzeitfolgen noch nicht absehbar sind. Der Kläger forderte daraufhin Schmerzensgeld und auch die Haftung für Folgeschäden vom Schwimmbadbetreiber, mit welchem er durch das Kaufen der Eintrittskarte einen Vertrag eingegangen sei; ebenso wandte er sich mit der Klage an den Pächter des Schwimmbad Lokals.

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