Ein Einbrecher hat aus einem Wertschutzschrank Münzen im Wert von 25.154 Euro gestohlen. Der Schlüssel zu diesem Schrank wurde in einem versperrten, aber leicht aufzubrechenden Rollcontainer aufbewahrt, der sich im selben Raum wie der Wertschutzschrank befand.
Der Oberste Gerichtshof klärt in seinem Urteil 7Ob93/19f, ob dem Versicherungsnehmer eine Leistung aus dem Haushaltsversicherungsvertrag zusteht.
Alle Jahre wieder endet die Adventszeit in vielen Haushalten mit einem Feuerwehreinsatz. Adventskränze und Christbäume trocknen in geheizten Räumen sehr rasch aus und fangen in Folge besonders schnell Feuer.
Durch einen Windstoß entglitt einer Versicherungsnehmerin beim Aussteigen aus einem Taxi die Fahrzeugtür, woraufhin ein vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte und beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 7Ob155/21a, ob die Ablehnung der Privathaftpflichtversicherung rechtens ist.
Ein Versicherungsnehmer hatte für eine Woche sein Haus verlassen und dabei das gekippte Fenster zur ebenerdigen Werkstatt nicht geschlossen. Ein unbekannter Täter konnte sich dadurch Zugang in die Werkstatt und in weiterer Folge ins Haus verschaffen. Ob eine Leistungspflicht des Versicherers besteht, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob47/22w.
Mit zunehmenden Temperaturen und steigenden Treibstoffpreisen steigen immer mehr Menschen aufs Rad oder E-Bike. Österreichweit zählt das Fahrrad zu einem der beliebtesten Verkehrsmittel,Tendenz steigend, doch ausreichend versichert ist es in den wenigsten Fällen.
Achtung: Der Versicherungsschutz aus der Haushaltsversicherung ist nicht immer ausreichend.
Ein Versicherungsnehmer montierte ohne Fachkenntnisse in Eigenregie ein Geländer für eine Dachterrasse. Dieses wurde in weiterer Folge von einem Sturm beschädigt. Aufgrund der Gefahrenerhöhung sprach der Oberste Gerichtshof die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei.
Schließt der Versicherungsnehmer mit einer Versicherung einen Vertrag ab, so muss er sich nach den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages an bestimmte Verpflichtungen halten. Diese Verpflichtungen werden Obliegenheiten genannt. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Vorschriften nicht nach, kann dies im Schadensfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Niedrige Temperaturen und Schneefälle lösen oft zusätzliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus.
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten häufen sich wieder die Fälle der Einbrüche und Diebstähle. Aufgrund der frühen Dunkelheit wird das Licht zu Hause oft schon am späten Nachmittag eingeschaltet. Bleiben die Häuser und Wohnungen zu dieser Zeit dunkel, ist das Interesse von potenziellen Einbrechern schnell geweckt. Dank einer Haushaltsversicherung kann man in der Regel bei einem Einbruch-Diebstahl-Schaden mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Bestohlene beweisen kann, dass er die gestohlenen Wertsachen besessen hat.