In einem in steiler Hanglage errichteten Hotel, kam es zu einem Wasserschaden im untersten Geschoss. Der Versicherer lehnte die Schadensleistung ab.
Der Oberste Gerichtshof definierte in seinem Urteil 7Ob220/22m den Begriff „unter Erdniveau“ und klärte ab, ob der Versicherer für den Leitungswasserschaden leistungsfrei ist.
Unsere Betriebsversicherungslösungen für Hotels und Fremdenbeherbergungsbetriebe bieten Ihnen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der sich Ihrem Betrieb individuell anpasst.
Der Versicherungsschutz der Sachversicherung bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, denn Hotelgebäude und Inhalt stellen einen besonderen Wert dar. Daher ist es wichtig auf einen Partner zu vertrauen, der einerseits mit den Eigenheiten der Branche vertraut ist und der Ihre Sprache spricht!