Uneingeschränkter Blick auf die Berge – das wurde einem Pärchen beim Kauf einer Wohnung sowohl in der Werbebroschüre als auch mündlich versprochen. Der versprochene Ausblick konnte aber wegen eines neuen Objektes nicht lange genossen werden.
Der Oberste Gerichtshof klärte im Urteil 5Ob40/21z, ob den Immobilienbesitzern eine Kaufpreisminderung zusteht.