Ein stark alkoholisierter Mann (Kläger) tötete seinen Vater als er sich in einer Abwehrhandlung auf ihn legte und dadurch intensiven Druck auf dessen Brustkorb ausübte. Der Vater erlitt innere Blutungen und verstarb. Der Kläger forderte von der Haftpflichtversicherung den Ersatz der Vertretungskosten im Strafverfahren.