• Startseite

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Pensionsversicherung

Ein Versicherungsnehmer ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt und bezog eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt samt Ausgleichszulage. Aus seiner privat abgeschlossenen Unfallversicherung erhielt der Versicherungsnehmer nach dem Unfall eine Einmalzahlung.
Ob er dazu berechtigt ist, die Einmalzahlung der Unfallversicherung für eine Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung einzusetzen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 10ObS148/22w.

Freigegeben in aktuell

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen