Ein Versicherungsnehmer ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt und bezog eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt samt Ausgleichszulage. Aus seiner privat abgeschlossenen Unfallversicherung erhielt der Versicherungsnehmer nach dem Unfall eine Einmalzahlung.
Ob er dazu berechtigt ist, die Einmalzahlung der Unfallversicherung für eine Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung einzusetzen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 10ObS148/22w.