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Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Unfall

An einem Herbsttag in der Vorarlberger Gemeinde Silbertal ereignete sich das Unglück. Die Eltern gingen mit ihren beiden Töchtern und einem Hund einen leicht passierbaren Erlebnisweg entlang. Als zwei Spaziergänger, ebenfalls mit Hund, entgegenkamen, blieb die Familie stehen. Eine der Töchter trat zur Seite, lehnte sich ans Geländer und stürzte über das felsige, teils überhängende Gelände in die Tiefe und verstarb wenig später an den Verletzungen.

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Beim Betreten des Geschäftslokals verletzte sich die Kundin, da die automatische Tür aufgrund einer Fehlfunktion schloss. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 3Ob10/23a, ob die Geschäftsinhaberin für den Unfall haftet.

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Auf dem Weg zu einem Kiosk überquerte eine Fußgängerin einen Radweg, wobei sie mit einem Fahrrad kollidierte. Der Oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 2Ob64/22h, wer für den Unfall haftet.

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Der Versicherungsnehmer beteiligte sich an einem illegalen Straßenrennen. Dass die Teilnahme an einem solchen Straßenrennen insbesondere in der Kranken- und Unfallversicherung zur Leistungsfreiheit führt, bekräftige der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob157/21w.

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Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass eine ordnungsgemäße Unterweisung von Arbeitnehmer:innen unabdingbar ist, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 8ObA34/22s.

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Unfallort war ein Verbindungsweg zwischen zwei Geh- und Radwegen. Dieser Weg wies aufgrund starker Befahrung durch LKWs tiefe Quer- und Längsrisse sowie Schlaglöcher auf. 200 Meter vor dieser schadhaften Stelle hatte die zuständige Gemeinde in beiden Richtungen am Radweg ein Warnschild aufgestellt und auf die Beschädigungen der Fahrbahn hingewiesen. Dieses Schild wurde vom E-Biker jedoch nicht wahrgenommen, weil er entgegen der Vorschrift nicht auf dem Radweg, sondern auf der parallel laufenden normalen Fahrbahn fuhr, von welcher aus das Schild nicht gesehen werden konnte.

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Die Baubranche gehört in Österreich zu jenen Wirtschaftssparten, welche das höchste Unfallrisiko aufweist. Dass das Fahren von großen Baustellenfahrzeugen vom Fahrer äußerste Sorgfaltspflicht abverlangt, bekräftigte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 9ObA106/20h.

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In Österreich verletzen sich pro Tag ca. 2140 Personen, d. h. 89 pro Stunde durch einen Unfall.

Ganz schnell ist es passiert. Ein einziger Unfall reicht und neben der körperlichen Einschränkung steht man plötzlich in diesem Zusammenhang auch noch vor einem Berg an diversen Rechnungen. Ist der Unfall beim Sport bzw. in der Freizeit geschehen, so leistet die gesetzliche Sozialversicherung nur teilweise.

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Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie lediglich vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, dabei deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur einen kleinen Teil des Einkommensausfalls ab. Damit Sie auch in Ihrer Freizeit bestmöglich abgesichert sind, sollten Sie als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen.

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Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

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6280 Zell am Ziller

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