Im neu beschlossenen COVID-19 Gesetz sind ursprünglich im Epidemiegesetz beschriebene Entschädigungen für Betriebsunterbrechung aufgrund behördlicher Schließung nicht mehr vorgesehen.
Für Gastbetriebe wird die Geltendmachung von Ansprüchen für Verdienstentgang somit plötzlich zu einem Streitfall mit höchst ungewissem Ausgang. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei NHP in Wien in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass aufgrund der durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde erlassenen Verordnung vom 13.3.2020 ein Anspruch gegenüber dem Bund, zumindest bis zur Aufhebung der Verordnung am 26.3.2020 bestehen dürfte.
Wir empfehlen unbedingt die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderung nach Epidemiegesetz an die Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft).