Wird ein Betrieb erweitert, so ist dieser Sachverhalt dem Versicherer zu melden. Unterbleibt die Meldung und kommt es zu einem Schadensfall, der aufgrund dieser Erweiterung eingetreten ist, dann muss die Versicherung nicht zahlen. So hat der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil 7Ob180/18y vom 31.10.2018 entschieden.