In Österreich darf ein PKW in der Zeit vom 01. November bis zum 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden. Diese Obliegenheit wird umgangssprachlich Winterreifenpflicht genannt. Als Winterreifen geltend jene, welche die Bezeichnung „M+S“, „M.S.“ bzw. „M+S&E“ oder das Schneeflockensymbol tragen.