• Startseite

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Winterreifen

In Österreich darf ein PKW in der Zeit vom 01. November bis zum 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden. Diese Obliegenheit wird umgangssprachlich Winterreifenpflicht genannt. Als Winterreifen geltend jene, welche die Bezeichnung „M+S“, „M.S.“ bzw. „M+S&E“ oder das Schneeflockensymbol tragen.

Freigegeben in aktuell

Adresse

Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

Zentrale Zell am Ziller

Gerlosstraße 14
6280 Zell am Ziller

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, bis 13:00 Uhr Journaldienst

Zulassungsstelle Mo - Fr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zweigstelle Jenbach

Auf der Huben 1
6200 Jenbach

Tel: +43 5282 2452-0
Fax: +43 5282 2452-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mo – Do: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: geschlossen