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Photovoltaikanlage: Ohne Bekanntgabe an Versicherer, kein Kostenersatz bei Schäden

Erneuerbare Energien stehen hoch im Kurs. Das erhöhte Umweltbewusstsein und Förderungsmaßnahmen führen sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich immer mehr zu Stromerzeugung mittels Sonnenenergie. Die Einsparung von Energiekosten spielt beim Umstieg auf den umweltfreundlichen Solarstrom auch eine entscheidende Rolle.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit neuester Technologie hat ihren Preis und die Investition rechnet sich oft erst mit den Jahren.
Achtung: Eine ungeplante Reparatur oder ein Schaden an der Anlage kann die Rentabilität massiv schmälern.

Die Kollektoren und die sensible Technik sind stets Wind und Wetter ausgesetzt, ein Versicherungsschutz für Schäden ist aus diesem Grund unerlässlich. Naturgewalten wie Blitzschlag und Brand, Hagel, Sturm, Frost oder Schneedruck aber auch Bedienungsfehler, ein Kurzschluss, Überspannung durch Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen und Tierbisse können große Schäden an einer Photovoltaikanlage verursachen.

Unser Appell: Setzen Sie den Gebäudeversicherer über die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Kenntnis und informieren Sie sich über den Deckungsumfang bei eventuellen Schäden. Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch in der Gebäudeversicherung mitversichert und ein Schaden bei der Anlage kann sehr teuer werden.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungsangebot.
Wir stehen telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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Brindlinger
Versicherungsmakler GmbH

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