Reisestornoversicherung
Kann die bereits gebuchte Reise nicht angetreten oder muss diese abgebrochen werden, leistet eine Reisestornoversicherung im Umfang der Reiserücktrittskosten sowie für die bezahlten Reiseleistungen und Rückreisekosten. Die Gründe für einen Reiserücktritt oder -abbruch sind in den Vertragsbedingungen festgelegt und reichen von Krankheit oder Todesfall in der Familie bis hin zu einem schweren Schaden am Eigentum durch eine Naturkatastrophe.
Reiseunfallversicherung
Passiert während der Reise ein Unfall, so sind die entstandenen Kosten durch die Reiseunfallversicherung abgedeckt. Dabei zahlt diese für Such- und Bergungskosten, ambulante und stationäre Behandlungskosten und Kosten bei Heimtransport.
Auslandskrankenversicherung
Dieser Vertragsbaustein ersetzt jene Kosten, die aufgrund einer Krankheit auf Reisen entstehen. Dazu gehören: Arzt- oder Krankenhauskosten, Heilmittel, Transportkosten und die Kostenübernahme des Heimtransports.
Reisehaftpflichtversicherung
Erleidet jemand durch Ihr Fehlverhalten auf Reisen einen Schaden, so müssen Sie Schadenersatz leisten. Diese Kosten werden im Rahmen der Reisehaftpflichtversicherung abgedeckt. Verfügen Sie über eine Haushaltversicherung mit weltweiter Haftpflichtdeckung, besteht bereits Versicherungsschutz auf Reisen. Der Abschluss einer separaten Reiseprivathaftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Reisegepäckversicherung
Mit diesem Vertragsbaustein ist das Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Einbruch und verspätetes Eintreffen versichert.
Ist Ihr nächster Urlaub bereits geplant und versichert?
Wir beraten Sie gerne, damit Sie auch heuer entspannt Ihren Urlaub antreten können.
Wir stehen telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.