An einem Herbsttag in der Vorarlberger Gemeinde Silbertal ereignete sich das Unglück. Die Eltern gingen mit ihren beiden Töchtern und einem Hund einen leicht passierbaren Erlebnisweg entlang. Als zwei Spaziergänger, ebenfalls mit Hund, entgegenkamen, blieb die Familie stehen. Eine der Töchter trat zur Seite, lehnte sich ans Geländer und stürzte über das felsige, teils überhängende Gelände in die Tiefe und verstarb wenig später an den Verletzungen.
Eine Gemeinde hat ein Seniorenheim errichten lassen und den Leiter des Seniorenheimes mit der örtlichen Bauaufsicht betraut. Dieser beaufsichtigte den gesamten Bau, unter anderem auch den Bau des Wärmedämmverbundsystems. Dieses genannte Wärmedämmverbundsystem führte zu Mängeln an der Fassade, welche vom Hausleiter bereits seit längerem festgestellt wurden.
Ob das Wissen des Leiters zu einem frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist führt, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 5Ob42/21v.