Ein Bauunternehmen verlegte in einem Haus einen Terrazzoboden. Aufgrund von nicht ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten kam es zu einem Baumangel, wobei die Auftraggeberin Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche vom Bauunternehmen geltend machen wollte. Ob ein Baumeister berechtigt ist einen Terrazzoboden herzustellen und zu verlegen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 40b48/22w.