Wenn es trotz Sicherheitsvorkehrungen zu einem Brand kommen sollte, übernimmt im Normalfall die Haushalt- oder Gebäudeversicherung Sachschäden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten, welche durch einen Adventkranz- oder Christbaumbrand verursacht wurden.
Zu beachten ist: Die Kostenübernahme erfolgt nur bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Summe.
Die Haushaltsversicherung deckt den gesamten Hausrat in Ihrer Wohnung ab, während die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst absichert, beispielsweise an der Fassade oder im Treppenhaus.
Besondere Vorsicht ist bei grober Fahrlässigkeit geboten. Verlassen Sie niemals das Haus, wenn Kerzen am Christbaum oder Adventskranz brennen, da dies als grob fahrlässiges Verhalten gilt. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung möglicherweise keine Kosten oder nur, wenn grobe Fahrlässigkeit explizit mitversichert ist. Lassen Sie deshalb die Kerzen, so schön sie auch sind, nie unbeaufsichtigt brennen.
Ein weiteres Problem im Schadensfall kann eine Unterversicherung sein. Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Inhalts, deckt die Versicherung nur einen entsprechenden Teil der Kosten. Die Versicherungssumme sollte daher auf Grundlage der tatsächlichen Wohnnutzfläche der Wohnung ermittelt und bei Änderungen entsprechend angepasst werden.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 5282 2452 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Schützen Sie Ihr Zuhause in dieser festlichen Zeit.