Sofern Sie also Planungen und Beratungen im Zusammenhang mit Wasserthemen - insbesondere Kraftwerken ausführen - empfehlen wir ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der gewählten Versicherungssumme zu legen. Umweltschäden sind mit enormen Haftungen verbunden und daher ist gerade in diesen Bereichen ein umfassender Versicherungsschutz entscheidend.
Neben einer ausreichenden Versicherungssumme sollten sie sich auch vergewissern, dass Gewässerschäden überhaupt mitversichert sind. In sehr vielen einschlägigen Bedingungen für die Planungshaftpflichtversicherung sind Gewässerschäden nämlich gänzlich ausgeschlossen mit nachfolgender Formulierung:
„Die Versicherung erstreckt sich nicht auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“
In neueren Bedingungsgenerationen ist dieser Ausschluss sogar noch auf die Erde und die Luft ausgedehnt.
Sollten Sie also in Ihrer beruflichen Tätigkeit bei Planung oder Beratung Berührung mit dem Thema Wasser kommen – insbesondere bei Kraftwerken - muss das Risiko von Gewässerschäden unbedingt eingeschlossen werden. Was nützt eine hohe Versicherungssumme, wenn für den wesentlichsten Teil überhaupt keine Deckung gegeben ist?
Daher empfehlen wir Ihnen sich ausführlich mit dem Deckungsumfang ihrer Berufshaftpflicht-Versicherung auseinander zu setzen, sodass nicht in einem Schadenfall das böse Erwachen kommt.
Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.