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Betriebliche Veranstaltung: Gilt Unfall beim Skitag als Arbeitsunfall?
Ein Skitag ist im Winter eine beliebte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche zur Stärkung der Betriebsverbundenheit und des Teamgeistes beitragen soll. Oftmals kommt es aber eben bei solchen Veranstaltungen zu einem Unfall, wobei sich die Frage stellt, ob ein Skiunfall als Arbeitsunfall eingeordnet werden kann, welcher von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist.
Sperrstunde missachtet, Windenseil übersehen – Wer haftet für Skiunfall?
Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.