Ein Skitag ist im Winter eine beliebte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche zur Stärkung der Betriebsverbundenheit und des Teamgeistes beitragen soll. Oftmals kommt es aber eben bei solchen Veranstaltungen zu einem Unfall, wobei sich die Frage stellt, ob ein Skiunfall als Arbeitsunfall eingeordnet werden kann, welcher von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt ist.
Ein Versicherungsnehmer ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt und bezog eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt samt Ausgleichszulage. Aus seiner privat abgeschlossenen Unfallversicherung erhielt der Versicherungsnehmer nach dem Unfall eine Einmalzahlung.
Ob er dazu berechtigt ist, die Einmalzahlung der Unfallversicherung für eine Pensionsversicherung mit Gewinnbeteiligung einzusetzen, klärte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 10ObS148/22w.
Ein Skitourengeher nahm an einem Tourengeher-Abend teil und verletzte sich bei der Abfahrt an einem Windenseil einer Pistenraupe. Der Verletzte forderte Schadenersatz vom Pisten- und Liftbetreiber sowie vom Gastwirt, bei welchem er vor der Abfahrt einkehrte.
Der oberste Gerichtshof klärte in seinem Urteil 5Ob91/22a, ob der Pisten- und Liftbetreiber und der Gastwirt für den Unfall haften.
Der Versicherungsnehmer beteiligte sich an einem illegalen Straßenrennen. Dass die Teilnahme an einem solchen Straßenrennen insbesondere in der Kranken- und Unfallversicherung zur Leistungsfreiheit führt, bekräftige der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil 7Ob157/21w.
Je nachdem bei welchem Sozialversicherungsträger Sie versichert sind, können Sie neben der Online-Einreichung jetzt auch mit wenigen Schritten per Handy über unterschiedliche Apps Ihre Rechnungen zur Rückvergütung einreichen. Bevor Sie jedoch dieses Service nutzen können, müssen Sie sich die sogenannte Handy-Signatur besorgen. Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige, elektronische Unterschrift im Internet und wird der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt.
In Österreich verletzen sich pro Tag ca. 2140 Personen, d. h. 89 pro Stunde durch einen Unfall.
Ganz schnell ist es passiert. Ein einziger Unfall reicht und neben der körperlichen Einschränkung steht man plötzlich in diesem Zusammenhang auch noch vor einem Berg an diversen Rechnungen. Ist der Unfall beim Sport bzw. in der Freizeit geschehen, so leistet die gesetzliche Sozialversicherung nur teilweise.
In Österreich ereignen sich pro Jahr ca. 60.000 Skiunfälle und nicht selten kommt dabei der Hubschrauber für die Bergung des/der Verunglückten zum Einsatz.